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1. Allgemeines
Die Niederösterreich-Werbung GmbH (im Folgenden „NÖW“) bietet auf ihrem Internetportal sowie auf Foto-CDs Fotografien und bildliche Darstellungen (im Folgenden „Bildmaterial“) an. Das Bildmaterial kann von Benützern durch Download elektronisch vom Internetportal bezogen werden oder wird mittels Foto-CD zur Verfügung gestellt. Der Bezug und die Verwendung des Bildmaterials erfolgt ausschließ-lich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Fol-genden „AGB“), auch wenn der Zugriff auf das Internetportal von au-ßerhalb der Republik Österreich erfolgt. Der Benutzer erklärt durch das Anklicken des Feldes „Zustimmung zu den AGB“ auf dem Internet-portal, jedenfalls aber durch die Verwendung des Bildmaterials seine Zustimmung zu diesen AGB.
2. Rechte an dem Bildmaterial
Das Bildmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Die NÖW verfügt re-gelmäßig über Werknutzungsrechte hinsichtlich des Bildmaterials. Die NÖW ist hinsichtlich des Bildmaterials berechtigt, Dritten Nut-zungsbewilligungen für die Bewerbung des Landes Niederösterreich und seiner Leistungsträger (z. B. Ausflugsziele, Tourismusbetriebe) ein-schließlich der Dienstleistungen zu erteilen (z. B. touristische Be-richterstattung in Kommunikationsträgern). Davon ausgenommen ist die Weitergabe an Dritte für die Herstellung von Verkaufswaren (z. B. Kalender, Postkarten).
3. Nutzungsbewilligung
Der Benützer ist ausschließlich zur Nutzung des Bildmaterials für die Bewerbung des Landes Niederösterreich und seiner Leistungsträger (z. B. Ausflugsziele, Tourismusbetriebe). Eine Nutzung für Verkaufs-waren (z. B. Kalender, Postkarten, sonstige Handelwaren) ist ausge-schlossen. Die Verwendung von Bildmaterial für die Bewerbung von Dienstleistungen von Leistungsträgern bedarf einer gesonderten Zu-stimmung der NÖW. Nutzung ist die Veröffentlichung und Vervielfältigung des Bildmate-rials, etwa durch Abdruck, Reproduktion, Projektion oder Kopie, die Verwendung bei Präsentation sowie jede sonstige Art der Verbreitung und Veröffentlichung. Eine sinnerhaltende Bearbeitung ist dabei, so-weit dies technisch erforderlich ist, zulässig. Als Nutzung gilt auch die Übertragung von Bildmaterial gleich über welches Medium, insbesondere über Fernsehen, Kabel, Fernmeldenetze oder das Internet. Die Nutzungsbewilligung wird jedoch höchstens in dem Umfang erteilt, wie sie der NÖW von dem Bildautor eingeräumt wurde. Das bedeutet in-sbesondere, dass bei Verwendung von Bildmaterial auf dem sonderrech-tlich (etwa nach Urheber-, Marken- oder Musterrecht) geschützte Ge-genstände oder Zeichen abgebildet sind, der Benutzer selbst das Ein-vernehmen mit dem Berechtigten herzustellen hat. Eine darüber hinausgehende Nutzung oder eine Nutzung zu anderen Zwe-cken ist untersagt. Der Benützer erwirbt weder Eigentums-, noch Ur-heber- noch Werknutzungsrechte am Bildmaterial. Der Benutzer wird das Bildmaterial nicht zum Nachteil des Ansehens des Landes Niede-rösterreich, der NÖW oder für die Bewerbung anderer Regionen benutzen. Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, ist die Nutzungs-bewilligung unentgeltlich, nicht exklusiv, nicht übertragbar und gilt für eine einmalige Nutzung. Eine Weitergabe des Bildmaterials an Dritte ist ausdrücklich unter-sagt. Jegliches Bildmaterial ist vom Besteller sicher vor dem Zugriff Dritter zu verwahren.
4. Dauer der Nutzungsbewilligung
Die Nutzungsbewilligung wird für höchstens ein Jahr ab Bezug einge-räumt. Eine Archivierung ist vorbehaltlich der Verwendung im Rahmen eines Zeitungsarchivs nicht gestattet. Digitales Bildmaterial sowie digitale Kopien analogen Bildmaterials bzw. analoge Kopien digitalen Bildmaterials sind binnen der genann-ten Frist von allen Speichermedien zu löschen bzw. zu vernichten. Die NÖW behält sich das Recht vor, den Umfang der Nutzung jederzeit einseitig einzuschränken oder die Nutzungsbewilligung überhaupt zu entziehen und die weitere Verwendung des Bildmaterials zu untersagen.
5. Rechtsfolgen von Verletzungen der Nutzungsbedingungen
Die Verwendung von Bildmaterial entgegen den Bestimmungen der AGB verstößt gegen Rechte der NÖW und allenfalls auch dritter Personen. Der Benutzer haftet für sämtliche aus einer nicht genehmigten Nut-zung entstehenden Schäden. Ansprüche dritter Personen hat der Benut-zer zu tragen und die NÖW diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Der Benutzer selbst haftet für die Erfüllung sämtlicher Verpflich-tungen aus den AGB auch dann, wenn Bildmaterial vereinbarungswidrig an Dritte weitergeben wurde oder der Benutzer einem Dritten unter Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen den Zugriff auf das Bildmaterial ermöglicht hat.
6. Gewährleistung/Haftungsbeschränkungen
Die NÖW übernimmt keine wie immer geartete Haftung für die Qualität oder Inhalte des Bildmaterials. Auch bei vereinbarungsgemäßer Nutzung des Bildmaterials durch den Benützer kann ein Eingriff in Rechte Dritter, insbesondere auch in Urheber- und/oder Nutzungs- und/oder Persönlichkeitsrechte nicht ausgeschlossen werden. Die NÖW übernimmt diesbezüglich keine wie im-mer geartete Haftung. Der Benutzer wird die NÖW gegen diesbezügliche Ansprüche Dritter schad- und klaglos halten.
7. Fotonachweis/Belegexemplar
Als Bildunterschrift bzw. an geeigneter Stelle ist die NÖW wie folgt zu nennen: Niederösterreich-Werbung. Wird das Bildmaterial unter Angaben des Namen des Fotografen bereit-gestellt, ist der Benützer zur folgenden Nennung am Bildmaterial verpflichtet: Niede-rösterreich-Werbung/Name des Fotografen. An der Zuordnung der NÖW und des Fotografen zur jeweiligen Abbildung darf kein Zweifel bestehen. Die NÖW erhält unmittelbar nach erfolgter Veröffentlichung zum Nach-weis der vereinbarungsgemäßen Nutzung unaufgefordert und kostenlos ein Belegexemplar.
8. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmun-gen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt eine dem wirtschaftlichen Gehalt entsprechende Regelung. Dies gilt auch für ergänzungsbedürftige Lücken im Vertrag. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht. Änderun-gen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Auf diesen Vertrag kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts für den ersten Wiener Gemeindebezirk vereinbart. Für Klagen gegen einen Konsumenten gilt der allgemeine Gerichtsstand des Konsumenten.
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